Masernschutzgesetz! Impfen jetzt!

Umsetzung des Gesetzes für den Schutz vor Masern!

 

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention beschlossen. Dieses tritt am 01. März 2020 in Kraft und erweitert für Schulen relevante Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes.

Was bedeutet das im Detail?

Für Schülerinnen und Schüler, die sich ab dem 01. März 2020 neu an der Johann-Philipp-Reis Schule anmelden bzw. angemeldet werden, gilt die Nachweispflicht über den Masernschutz unmittelbar. Der Nachweis ist spätestens am ersten Schulbesuchstag zu erbringen, im Idealfall bereits mit der Anmeldung. Sollten diesbezüglich Unklarheiten bestehen, so kontaktieren Sie bitte Ihre Hausärztin/ Ihren Hausarzt und lassen sich den Impfstatus bescheinigen. Eine Aufnahme an der Johann-Philipp-Reis-Schule - ohne gültigen Impfschutz - ist nicht möglich. Die Bestimmungen über die Schulpflicht gemäß § 56 ff. des Hessischen Schulgesetzes bleiben hiervon unberührt. Jedoch kann in diesem Fall, bei fehlendem Nachweis ein Bußgeld seitens des zuständigen Gesundheitsamtes verhängt werden.

Schülerinnen und Schüler, die bereits vor dem 01. März 2020 an der Johann-Philipp-Reis-Schule beschult wurden, müssen diesen Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.  In diesen Fällen werden die Klassenlehrerinnen/ Klassenlehrer bzw. Tutoren auf die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen zukommen.

Sollten Sie Fragen zu dem Masernschutzgesetz als solches haben bzw. sich nicht sicher sein, ob Sie zu der Personengruppe zählen, bei der die Impfung aus medizinischen Gründen nicht notwendig ist, so informieren Sie sich entweder bei Ihrer zuständigen Hausärztin/ Ihrem zuständigen Hausarzt oder unter den folgenden Links:

 

https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/masernschutzgesetz-nachweispflicht-gilt-zunaechst-nur-fuer-neuzugaenge

 

https://impfen.hessen.de/

 

Die Schulleitung der Johann-Philipp-Reis Schule