Fachoberschule – Informationen und Formulare
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Praktikumsbetriebe,
wir freuen uns an Ihrem/Eurem Interesse an der Fachoberschule.
In den nachfolgenden Bereichen finden Sie Informationen und Hinweise zur Anmeldung an die Fachoberschule und zum Praktikum.
Anmeldeformular für die Fachoberschule A-Form
Mit unten angefügtem Anmeldeformular können Sie sich für die Form A der Fachoberschule anmelden. Schülerinnen und Schüler, die eine Klasse 10 an einer allgemeinbildenden Schule besuchen, müssen sich über diese Schule anmelden!
Anmeldeschluss ist der 31. März.
Bei der Anmeldung muss der Praktikumsvertrag allerdings noch nicht vorliegen (siehe dazu den Absatz Termine für die
rechtsverbindliche FOS-Aufnahme weiter unten)!
Für die verbindliche Aufnahme an die Fachoberschule A-Form müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit einem aktuellen Lichtbild.
- Originalzeugnis und eine beglaubigte Kopie des Nachweises des Mittleren Abschlusses (wenn schon vorhanden) bzw. Kopien der Halbjahreszeugnisse der Klassen 9 (2. Halbjahr) und 10 (1. Halbjahr).
- Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
- Praktikumsvertrag in dreifacher Ausfertigung. Das Praktikum beginnt immer am 01. August.
- Praktikumsplan (als Bestandteil des Praktikantenvertrages, in dreifacher Ausfertigung).
- Personalausweis und eine Kopie des Personalausweises
- Für das Praktikum wird ein Berichtsheft und für die Schule ein Entschuldigungsheft benötigt. Bringen Sie bitte zur Aufnahme abgezählt 6,50 Euro mit.
- Eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie lange bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt.
- Eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie oft Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife abgelegt wurden, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt.
- Die Aufnahme in die Fachrichtung Gestaltung setzt zusätzlich den Nachweis einer hinreichenden gestalterischen Befähigung voraus. Der Nachweis erfolgt durch das Einreichen von künstlerischen Arbeiten in Form einer digitalen Mappe (Portfolio). Informationen zum Portfolio finden Sie auf unserer Webseite!
Bitte beachten Sie, falls eine Anmeldung NICHT über die letzt besuchte Schule erfolgen kann.
Um Ihre Angaben zu überprüfen, ist es unumgänglich, dass Sie unser Anmeldeformular ausdrucken, vollständig und lesbar ausfüllen und
es in der Schule mit allen Seiten der Anmeldung abgeben. Eine persönliche Abgabe der Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nutzen Sie unseren Briefkasten am Haupteingang "Im Wingert 5" . Danke.
Siehe weiter unten: Termine für die rechtsverbindliche FOS-Aufnahme!
Anmeldeformular für die Fachoberschule B-Form
Die Fachrichtung ist durch die Ausbildung festgelegt!
Bitte beachten Sie!
Um Ihre Angaben zu überprüfen, ist es unumgänglich, dass Sie unser Anmeldeformular ausdrucken, vollständig und lesbar ausfüllen und
es in der Schule mit allen Seiten der Anmeldung abgeben. Eine persönliche Abgabe der Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nutzen Sie unseren Briefkasten am
Haupteingang "Im Wingert 5" . Danke.
Für die verbindliche Aufnahme an die Fachoberschule B-Form müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit einem aktuellen Lichtbild
- Beglaubigte Kopie des Nachweises des Mittleren Abschlusses (wenn schon vorhanden) bzw. Kopien der letzten beiden Halbjahreszeugnisse
- Originalzeugnis der Berufsschule und eine beglaubigte Kopie des Nachweises einer abgeschlossenen Berufsausbildung (wenn schon vorhanden: Abschlusszeugnis der Berufsschule, Gesellenbrief; sonst Halbjahreszeugnis)
- Personalausweis und eine Kopie des Personalausweises.
- Für die Schule wird ein Entschuldigungsheft benötigt. Bringen Sie bitte zur Aufnahme abgezählt 1,50 Euro mit.
- Eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie lange bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt.
- Eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie oft Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife abgelegt wurden, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt.
- Die Aufnahme in die Fachrichtung Gestaltung setzt zusätzlich den Nachweis einer hinreichenden gestalterischen Befähigung voraus. Der Nachweis erfolgt durch das Einreichen von künstlerischen Arbeiten in Form einer digitalen Mappe (Portfolio). Informationen zum Portfolio finden Sie auf unserer Webseite!
Siehe weiter unten: Termine für die rechtsverbindliche FOS-Aufnahme!
Abgabe der digitalen Mappe für den Schwerpunkt Gestaltung
Die Aufnahme in die Fachrichtung Gestaltung setzt den Nachweis einer hinreichenden gestalterischen Befähigung voraus.
Der Nachweis erfolgt durch die Einreichung einer digitalen Bewerbungsmappe mit künstlerischen Arbeiten.
Die digitale Mappe muss als PDF-Datei eingereicht werden. Von einer persönlichen Abgabe oder einer postalischen Zusendung ist abzusehen.
Im nachfolgenden Schreiben "Hinweise zur Aufnahme in die FOS-Gestaltung" für das Schuljahr 2025/2026 sind Vorgaben und Kriterien
zur digitalen Bewerbungsmappe beschrieben.
Termine für die rechtsverbindliche FOS-Aufnahme 2025/2026
Für eine rechtsverbindliche Aufnahme für das Schuljahr 2025/2026 müssen alle zukünftigen Schülerinnen und Schüler der FOS an einem der folgenden Tagen persönlich erscheinen.
Es müssen alle benötigten bzw. fehlenden Unterlagen (siehe Abschnitt "Benötigte Unterlagen") und das letzte Zeugnis im Original und als Kopie zur endgültigen/rechtsverbindlichen Aufnahme in die FOS vorliegen.
1. Tag: Mi., 02.07.2025 (09:30 - 13:00 Uhr)
2. Tag: Do., 03.07.2025 (09:30 - 13:00 Uhr)
3. Tag: Fr., 04.07.2025 (13:30 - 16:00 Uhr)
4. Tag: Mo., 07.07.2025 (09:30 - 13:00 Uhr)
Raum: C29 (Haupteingang, Im Wingert 5)
Eine Anmeldung zu einem der o.g. Terminen ist nicht notwendig!
Für das Praktikum wird ein Berichtsheft und für die Schule ein Entschuldigungsheft benötigt. Bringen Sie bitte abgezählt 6,50 Euro mit.
Bitte kontrollieren Sie die einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit, um Verzögerungen im Aufnahmeprozess zu vermeiden.
WICHTIG! Ohne rechtsverbindliche Aufnahmebestätigung und Genehmigung des Praktikumsvertrages (inkl. Praktikumsplan) durch die Schule ist man nicht in die Fachoberschule aufgenommen. Man darf in diesem Fall das Praktikum nicht am 01. August beginnen, da kein Versicherungsschutz über das Land Hessen besteht!
Zulassung von Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Bildungsnachweis
Die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem ausländischen Bildungsnachweis erfolgt nach einer Feststellungsprüfung.
Bei Gleichstellung des ausländischen Bildungsnachweises mit einem deutschen Zeugnis des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) beschränkt sich die Feststellungsprüfung auf die Deutschkenntnisse.
Die Feststellungsprüfung für das Schuljahr 2025/2026 findet am
Mo., 23.06.2025,
von 8:00 bis 10:30 Uhr in Raum N.N.
statt.
Eine schriftliche Anmeldung zur Prüfung ist bis Fr.,13.06.2025 möglich!
Praktikumsvertrag
Praktikumstage
Für alle Fachrichtungen gelten folgende Praktikumstage: Di. – Do.
Das Praktikum beginnt immer – unabhängig von den hessischen Sommerferien – am 01. August.
Praktikumsplan – Beispiel eines Praktikumsplans
Pflichten des Praktikumsbetriebes
Der Praktikumsbetrieb führt die Ausbildung der Praktikantin/des Praktikanten nach einem Praktikumsplan durch, der Bestandteil dieses Praktikumsvertrages ist. Er erklärt sich bereit, der Praktikantin/dem Praktikanten nur Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungsziel dienen.
Der Praktikumsplan wird - wie im Praktikantenvertrag vereinbart - vom Praktikumsbetrieb erstellt.
Der Praktikantenvertrag und der Praktikumsplan werden noch VOR Beginn des Praktikums der Schule vorgelegt.
Ohne Genehmigung der Schule (Unterschrift und Stempel) ist der Praktikumsvertrag nicht gültig und die Praktikantin/der Praktikant nicht über das Land Hessen versichert.
Der einzureichende FOS-Praktikumsplan orientiert sich am betrieblichen Ausbildungsplan des ersten Lehrjahres einer einschlägigen Ausbildung, die der Fachrichtung des Betriebes zuzuordnen ist. Der betriebliche Ausbildungsplan (= Ausbildungsrahmenplan) wird auf unzähligen IHK-Webseiten zum Donwload bereitgestellt.
Informationsschreiben an die Praktikumsbetriebe 2024/2025
Das Informationsschreiben wurde am Tag der Aufnahme an die FOS-Schüler/innen ausgegeben!
Bescheinigung und Zeugnis über das absolvierte FOS-Jahrespraktikum
Die Bescheinigung über das bestandene FOS-Praktikum muss spätestens bis zum Fr., 20. Juni 2025 der Schule vorliegen. Ansonsten ist eine Versetzung in die 12. Klasse aus rechtlichen Gründen nicht möglich!
Das Qualifizierte Praktikumszeugnis/Zeugnis über das absolvierte Jahres-Praktikum muss spätestens bis zum 20. Juni 2025 der Schule vorliegen.
Hinweise zum 1. und 2. Tätigkeitsbericht/Berichtsheft
1. Tätigkeitsbericht - Formale und inhaltliche Festlegungen
Bei der schriftlichen Ausarbeitung des 1. Tätigkeitsberichtes geht es darum zu zeigen, dass die konkreten Geschäfts- und Arbeitsprozesse tatsächlich durchdrungen wurden und Kompetenzen vorhanden sind, die erworbenen Qualifikationen sowie die vielfältigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu ordnen, zu systematisieren und in Schriftform strukturiert wiederzugeben.
Gleichwohl werden Techniken und Methoden der Dokumentation eingeübt, die für das spätere Studium oder für das Berufsleben notwendige Voraussetzungen sind.
Der 1. Tätigkeitsbericht muss die vorgegebenen formalen, gestalterischen und inhaltlichen Kriterien erfüllen (siehe dazu "Bewertungskriterien zum 1. Tätigkeitsbericht" im nächsten Abschnitt).
Hinweise zum Berichtsheft (2. Tätigkeitsbericht)
Bei der schriftlichen Ausarbeitung des Berichtsheftes/des 2. Tätigkeitsberichtes geht es darum, die vielfältigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu ordnen, zu systematisieren und in Schriftform strukturiert wiederzugeben.
Gleichwohl werden Techniken und Methoden der Dokumentation eingeübt, die für das spätere Studium oder auch für das spätere Berufsleben notwendige Voraussetzungen sind.
Weiterhin wird das Berichtsheft/der 2. Tätigkeitsbericht zur Anerkennung des beruflichen Praktikums an Fachhochschulen und Universitäten herangezogen.
Wie ein Berichtsheft aussehen sollte wird im nächsten Abschnitt gezeigt!