Fachoberschule – Informationen und Formulare
Liebe Schüler*innen,
liebe Eltern und Praktikumsbetriebe,
wir freuen uns an Ihrem/Eurem Interesse an der Fachoberschule.
In den nachfolgenden Bereichen sind wichtige Informationen – von der Anmeldung bis zur FOS-Abschlussprüfung – zu finden.
Anmeldeformular für die Fachoberschule A-Form
Mit unten angefügtem Anmeldeformular können Sie sich für die Form A der Fachoberschule anmelden. Schüler*innen, die eine Klasse 10 an einer allgemeinbildenden Schule besuchen, müssen sich über diese Schule anmelden!
Anmeldeschluss ist der 31. März.
Bei der Anmeldung muss der Praktikumsvertrag allerdings noch nicht vorliegen (siehe dazu den Absatz Termine für die
rechtsverbindliche FOS-Aufnahme)!
Für die verbindliche Aufnahme an die Fachoberschule A-Form müssen folgende Unterlagen vorliegen:
-
Tabellarischer Lebenslauf mit einem aktuellen Lichtbild.
-
Eine beglaubigte Kopie des Nachweises des Mittleren Abschlusses (wenn schon vorhanden) bzw. Kopien der Halbjahreszeugnisse der Klassen 9 (2. Halbjahr) und 10 (1. Halbjahr).
-
Eignungsfeststellung der abgebenden Schule.
-
Schriftliche Zusage einer Praktikantenstelle in Form eines Praktikantenvertrages, in der die fachpraktische Ausbildung durchgeführt wird. Das Praktikum beginnt immer am 01. August. Der Praktikumsvertrag muss in dreifacher Ausfertigung vorliegen.
- Praktikumsplan (als Bestandteil des Praktikantenvertrages).
- NEU! Nachweis der Masernimpfung. Bitte bringen Sie zu einem der Aufnahmetermine Ihren Impfausweis und eine Kopie des Impfausweises oder Bescheinigung eines Arztes über einen bestehenden Impfschutz gegen Masern mit. Nach dem Masernschutzgesetz dürfen wir Sie ab dem 01.03.2020 nur an unserer Schule aufnehmen, wenn Sie eine Masernimpfung nachweisen können.
- Personalausweis und eine Kopie des Personalausweises.
-
Eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie lange bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt.
-
Eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie oft Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife abgelegt wurden, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt.
- Die Aufnahme in die Fachrichtung "Gestaltung" setzt zusätzlich den Nachweis einer hinreichenden gestalterischen Befähigung voraus. Der Nachweis erfolgt durch einen fachspezifischen Eignungstest (siehe "Eignungstest - Termin für die Fachrichtung Gestaltung").
- Vollständig ausgefüllter Antrag für das Schülerticket Hessen (wenn benötigt).
Bitte beachten Sie, falls eine Anmeldung nicht über die letzt besuchte Schule erfolgen kann.
Um Ihre Angaben zu überprüfen, ist es unumgänglich, dass Sie unser Anmeldeformular ausdrucken, vollständig und lesbar ausfüllen und
es in der Schule mit allen Seiten der Anmeldung abgeben. Eine persönliche Abgabe der Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nutzen Sie unseren Briefkasten am Haupteingang "Im Wingert 5" . Danke.
Siehe weiter unten: Termine für die rechtsverbindliche FOS-Aufnahme
Anmeldeformular für die Fachoberschule B-Form
Die Fachrichtung ist durch die Ausbildung festgelegt!
Bitte beachten Sie!
Um Ihre Angaben zu überprüfen, ist es unumgänglich, dass Sie unser Anmeldeformular ausdrucken, vollständig und lesbar ausfüllen und
es in der Schule mit allen Seiten der Anmeldung abgeben. Eine persönliche Abgabe der Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nutzen Sie unseren Briefkasten am
Haupteingang "Im Wingert 5" . Danke.
Für die verbindliche Aufnahme an die Fachoberschule B-Form müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit einem aktuellen Lichtbild.
- Eine beglaubigte Kopie des Nachweises des Mittleren Abschlusses (wenn schon vorhanden) bzw. Kopien der letzten beiden Halbjahreszeugnisse.
- Eine beglaubigte Kopie des Nachweises einer abgeschlossenen Berufsausbildung (wenn schon vorhanden: Abschlusszeugnis der Berufsschule, Gesellenbrief; sonst Halbjahreszeugnis).
- NEU! Nachweis der Masernimpfung. Bitte bringen Sie zu einem der Aufnahmetermine Ihren Impfausweis und eine Kopie des Impfausweises oder Bescheinigung eines Arztes über einen bestehenden Impfschutz gegen Masern mit. Nach dem Masernschutzgesetz dürfen wir Sie ab dem 01.03.2020 nur an unserer Schule aufnehmen, wenn Sie eine Masernimpfung nachweisen können.
- Personalausweis und eine Kopie des Personalausweises.
- Eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie lange bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde.
- Eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie oft Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife abgelegt wurden.
- Die Aufnahme in die Fachrichtung Gestaltung setzt zusätzlich den Nachweis einer hinreichenden gestalterischen Befähigung voraus. Der Nachweis erfolgt durch einen fachspezifischen Eignungstest (siehe "Eignungstest - Termin für die Fachrichtung Gestaltung").
- Vollständig ausgefüllter Antrag für das Schülerticket Hessen (wenn benötigt).
Siehe weiter unten: Termine für die rechtsverbindliche FOS-Aufnahme
Abgabe der digitalen Mappe für den Schwerpunkt Gestaltung
Aufgrund der Corona-Situation und in Übereinstimmung mit dem Aufnahmeerlass FOS Gestaltung, wird das übliche Verfahren für die Eignungsprüfung angepasst.
Es muss als Ersatzleistung zur Aufnahmenprüfung eine Mappe mit künstlerischen Arbeiten in Form einer digitalen Mappe (Portfolio) per PDF eingereicht werden. Von einer persönlichen Abgabe oder einer postalischen Zusendung ist abzusehen.
Im nachfolgenden Schreiben "Hinweise zur Aufnahme in die FOS-GST" sind Vorgaben und Kriterien zur digitalen Mappe beschrieben.
Termine für die rechtsverbindliche FOS-Aufnahme 2021/2022
Für eine rechtsverbindliche Aufnahme für das Schuljahr 2021/2022 müssen alle zukünftigen Schüler*innen der FOS an einem der folgenden Tagen persönlich erscheinen.
Es müssen alle benötigten bzw. fehlenden Unterlagen (siehe Abschnitt "Benötigte Unterlagen") und das letzte Zeugnis im Original und als Kopie zur endgültigen Aufnahme in die FOS vorliegen.
1. Tag: Mi., 14.07.2021 (09:30 - 12:30 Uhr)
2. Tag: Do., 15.07.2021 (09:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr)
3. Tag: Mo., 19.07.2021 (09:30 - 12:30 Uhr)
Für das Praktikum wird ein Berichtsheft und für die Schule ein Entschuldigungsheft benötigt. Bringen Sie bitte abgezählt 6,50 Euro mit.
Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln und Hinweise zur Organisation am Aufnahmetag (z.B. Einhaltung der Hygieneregel, Tragen eines Nasen-Mundschutzes).
Bitte kontrollieren Sie die einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit, um Verzögerungen im Aufnahmeprozess zu vermeiden.
WICHTIG! Ohne rechtsverbindliche Aufnahmebestätigung und Genehmigung des Praktikumsvertrages (inkl. Praktikumsplan) durch die Schule ist man nicht in die Fachoberschule aufgenommen. Man darf in diesem Fall das Praktikum nicht am 01. August beginnen, da kein Versicherungsschutz über das Land Hessen besteht!
Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem ausländischen Bildungsnachweis
Die Zulassung von Bewerber*innen mit einem ausländischen Bildungsnachweis erfolgt nach einer Feststellungsprüfung.
Bei Gleichstellung des ausländischen Bildungsnachweises mit einem deutschen Zeugnis des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) beschränkt sich die Feststellungsprüfung auf die Deutschkenntnisse.
Die Feststellungsprüfung für das Schuljahr 2021/2022 findet am
Mo., 28.06.2021,
von 8:30 bis 10:30 Uhr in Raum D-E15g
statt.
Eine schriftliche Anmeldung zur Prüfung ist bis Fr., 14.06.2021 möglich!
Praktikantenvertrag für die Fachoberschule Klasse 11
Praktikumstage
1. Bau-, Elektrotechnik und Maschinenbau: Mo.– Mi.
2. Gestaltung, Informationstechnik: Mi.– Fr.
Praktikumsplan – Beispiel eines Praktikumsplans

Pflichten des Praktikumsbetriebes laut "Verordnung der Fachoberschule"
Der Praktikumsbetrieb führt die Ausbildung der Praktikantin/des Praktikanten nach einem Praktikumsplan durch, der Bestandteil dieses Praktikumsvertrages ist. Er erklärt sich bereit, der Praktikantin/dem Praktikanten nur Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungsziel dienen.
Der Praktikumsplan wird - wie im Praktikantenvertrag vereinbart - vom Praktikumsbetrieb erstellt.
Der Praktikantenvertrag und der Praktikumsplan werden noch VOR Beginn des Praktikums der Schule vorgelegt.
Ohne Genehmigung der Schule (Unterschrift und Stempel) ist der Praktikumsvertrag nicht gültig und die Praktikantin/der Praktikant nicht über das Land Hessen versichert.
Der einzureichende FOS-Praktikumsplan orientiert sich am betrieblichen Ausbildungsplan des ersten Lehrjahres einer einschlägigen Ausbildung, die der Fachrichtung des Betriebes zuzuordnen ist. Der betriebliche Ausbildungsplan (= Ausbildungsrahmenplan) wird auf unzähligen IHK-Webseiten zum Donwload bereitgestellt.
FOS-Praktikum im Schuljahr 2020-2021
Das Praktikum bleibt bis zum 01.04.2021 weiterhin ausgesetzt! Bestehende Regelungen bleiben davon unberührt!
Bescheinigung und Zeugnis über das absolvierte FOS-Jahrespraktikum
Die Bescheinigung über das bestandene FOS-Praktikum muss spätestens bis zum 02. Juli 2021 der Schule vorliegen. Ansonsten ist eine Versetzung in die 12. Klasse aus rechtlichen Gründen nicht möglich!
Das Qualifizierte Praktikumszeugnis/Zeugnis über das absolvierte Jahres-Praktikum muss spätestens bis zum 09. Juli 2021 der Schule vorliegen.
Abgabetermine: 1. Tätigkeitsbericht und Berichtsheft
Der 1. Tätigkeitsbericht und das Berichtsheft (= 2. Tätigkeitsbericht) sind für das erfolgreiche Bestehen des Praktikums und somit für die Versetzung in die 12. Klasse FOS zwingend vorgeschrieben. Bei Nichtabgabe des 1. Tätigkeitsberichtes und des Berichtheftes ist eine Versetzung in die 12. Klasse ausgeschlossen.
Bei der Erstellung der beiden Tätigkeitsberichte gilt die Einhaltung sprachlicher, formaler und gestalterischen Kriterien (siehe dazu die nachfolgenden Hinweise).
Abgabe des 1. Tätigkeitsberichtes (Deutschlehrer*in):
Bis spätestens Fr., 04. Dezember 2020
Abgabe des Berichtheftes (= 2. Tätigkeitsbericht; Klassenlehrer*in):
Bis spätestens Fr., 02. Juli 2021 (alle Schwerpunkte)
1. Tätigkeitsbericht - Formale und inhaltliche Festlegungen
Bei der schriftlichen Ausarbeitung des 1. Tätigkeitsberichtes geht es darum zu zeigen, dass die konkreten Geschäfts- und Arbeitsprozesse tatsächlich durchdrungen wurden und Kompetenzen vorhanden sind, die erworbenen Qualifikationen sowie die vielfältigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu ordnen, zu systematisieren und in Schriftform strukturiert wiederzugeben.
Gleichwohl werden Techniken und Methoden der Dokumentation eingeübt, die für das spätere Studium oder für das Berufsleben notwendige Voraussetzungen sind.
Der 1. Tätigkeitsbericht muss die vorgegebenen formalen, gestalterischen und inhaltlichen Kriterien erfüllen (siehe dazu "Bewertungskriterien zum 1. Tätigkeitsbericht" im nächsten Abschnitt).
Hinweise zum Berichtsheft (2. Tätigkeitsbericht)

Bei der schriftlichen Ausarbeitung des Berichtsheftes/des 2. Tätigkeitsberichtes geht es darum, die vielfältigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu ordnen, zu systematisieren und in Schriftform strukturiert wiederzugeben.
Gleichwohl werden Techniken und Methoden der Dokumentation eingeübt, die für das spätere Studium oder auch für das spätere Berufsleben notwendige Voraussetzungen sind.
Weiterhin wird das Berichtsheft/der 2. Tätigkeitsbericht zur Anerkennung des beruflichen Praktikums an Fachhochschulen und Universitäten herangezogen.
Wie ein Berichtsheft aussehen sollte wird im nächsten Abschnitt gezeigt!
Rahmenlehrpläne der Fachoberschule
Zentrale Abschlussprüfung in der Fachoberschule
Informationen rund um die Zentrale Abschlussprüfung in der Fachoberschule erhält man über den folgenden Link zum Hessischen Kultusministerium:
Informationen, Termine und Materialien über die Zentrale Abschlussprüfung in der FOS
Operatoren für die Zentrale Abschlussprüfung in der Fachoberschule
Über den folgenden Link zum Hessischen Kultusministerium können die Operatoren für die allgemeinbildenden und fachbezogenen Fächer heruntergeladen werden: