Die Schulordnung der JPRS

(In der Fassung vom 01.08.2005)
Unsere Schule hat die Aufgabe, die Entwicklung der Schüler zu fördern. Kritisches Denken und verantwortliches Handeln sollen mit der Aneignung von Wissen und Qualifikationen einhergehen. Um diese
Ziele zu erreichen, müssen Lehrer, Schüler, Eltern, Ausbildungsbetriebe, Schülervertretung und Elternbeirat zusammenarbeiten. Für alle Beteiligten ergeben sich gleichermaßen Rechte und Pflichten.
Dem Lehrer erwächst eine Vorbildfunktion.
Die Schulordnung, die auf dem im Schulprogramm der Johann-Philipp-Reis-Schule formulierten Leitbild beruht, soll das Recht der Schüler auf Bildung sichern, einen beeinträchtigungsfreien
Unterricht gewährleisten und das Miteinander in der Schule regeln.
Für das Miteinander im Unterricht erarbeiten die Schüler und die Lehrer gemeinsam eine Klassen- bzw. Werkstattordnung.
Schüler, Lehrer und Eltern tragen alle zu einer angenehmen und das Lernen fördernden Atmosphäre bei. Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind die Bereitschaft und das Bemühen, aufeinander einzugehen. Es ist alles zu vermeiden, was das Unterrichtsgeschehen stört.
Daraus ergibt sich grundsätzlich für den Umgang miteinander:
- Wir gehen fair miteinander um.
- Wir unterlassen Gewalt, verletzende Äußerungen,
Gesten sowie das Beschädigen von fremdem Eigentum - Wir üben Toleranz
- Wir hören einander zu
- Wir übernehmen Verantwortung und tragen gemeinsam
gefasste Beschlüsse mit.
Unsere Schulordnung ist das Ergebnis einer Diskussion, an der alle Gruppen der Schulgemeinde beteiligt waren. Wer ihr zuwiderhandelt, verstößt gegen gemeinsam beschlossene Regeln und Ziele. Ein solches Verhalten zieht Konsequenzen nach sich.
01 Unterrichtszeiten – Aufsicht
Alle Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Bei minderjährigen Schülern müssen die Erziehungsberechtigten dafür Sorge tragen.
Für einen geregelten Unterrichtsablauf achten Schüler und Lehrer auf Pünktlichkeit, Sauberkeit und Ordnung. Der Unterricht beginnt pünktlich um 8:00 Uhr.
Die regelmäßigen Pausenzeiten sind:
- 1. Pause 09:30 Uhr – 09:45 Uhr
- 2. Pause 11:15 Uhr – 11:30 Uhr
- Mittagspause 13:00 Uhr – 13:45 Uhr
Abweichende Vereinbarungen regeln die betroffenen Lehrer untereinander. Sie sind dann für die Aufsicht verantwortlich. Die Mittagspause kann in Absprache zwischen Schülern und Lehrern auf minimal 30 Minuten verkürzt werden. Die Lehrer beenden den Unterricht. Versäumte Unterrichtsstunden sind nach den Regelungen der einzelnen Schulformen umgehend zu entschuldigen.
02 Aufsicht
Schülern der Klassenstufen 11 bis 13 ist es freigestellt, die Schule in den Zwischenstunden und in den Pausen zu verlassen. In diesem Fall entfällt die Aufsichtspflicht der Schule ebenso wie der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach Absprache mit dem Lehrer können sich die Schüler während der Pausen im Klassenraum aufhalten. Die Aufsicht kann dann auch einem Schüler übertragen werden. Wird der Klassenraum verlassen, ist er abzuschließen. Werkstätten, naturwissenschaftliche Fachräume und die Sporthalle sind in den Pausen grundsätzlich zu verlassen, wenn kein aufsichtführender Lehrer anwesend ist. Die Regelungen sind dem Alter und der Entwicklung der Schüler sowie der jeweiligen Situation anzupassen.
03 Klassen- und Werkstattordnung
Regelungen, die nur die Klasse betreffen, werden im Rahmen der Schulordnung durch eine von Schülern und Lehrern gemeinsam zu erarbeitende Klassenordnung bzw. Werkstattordnung festgelegt.
04 Anregungen von Schülern
Schüler haben jederzeit die Möglichkeit, über die SV Wünsche an die Schulleitung zu richten. Bei Problemen und Unstimmigkeiten finden sie bei den Verbindungslehrern bzw. den Schulsozialarbeitern Hilfe und Unterstützung.
05 Sauberkeit der Schule
Um die Schule sauber zu halten, werden unter anderem Abfälle in den dafür aufgestellten, markierten Gefäßen getrennt gesammelt. Jede Klasse ist dafür verantwortlich, den Unterrichtsraum sauber zu halten.
06 Rauchverbot
Auf dem Schulgelände ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet.
07 Elektronische Geräte
Private elektronische Unterhaltungsgeräte sowie Handys u. ä. dürfen von Schülern während des Unterrichts nicht verwendet werden, sie müssen ausgeschaltet sein.
08 Unfallverhütung
Im Interesse aller sind die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Auf dem Schulhof ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art (auch mit Fahrrädern, Skateboards, Rollerskates usw.) grundsätzlich untersagt. Unfälle sind im Sekretariat zu melden.
09 Parken von Schülerfahrzeugen
Fahrräder werden in dem Fahrradständer im Schulhof abgestellt. Motorfahrzeuge dürfen nur auf den für Schüler ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
10 Sekretariat, Hausmeister
Der Schulbetrieb ist auf die Arbeit der Sekretärinnen, der Reinigungskräfte und des Hausmeisters angewiesen. Sie sind von allen zu unterstützen. Im Sekretariat können Anträge, Bescheinigungen usw. abgegeben werden. Fundgegenstände sind beim Hausmeister abzugeben bzw. dort abzuholen.
11 Gewalt und Drogen
Ein friedliches Zusammensein erfordert ein gewaltfreies Verhalten. Die Androhung oder Anwendung von physischer oder psychischer Gewalt gegen Schüler der Schule wird nicht geduldet und hat pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen zur Folge (siehe 12).
Das Tragen von Waffen ist in der Schule ebenso verboten wie der Konsum oder der Handel mit Drogen. Als Waffen gelten alle Gegenstände, die dazu bestimmt oder geeignet sind, andre zu bedrohen oder zu verletzen, insbesondere Messer, Springmesser, Schusswaffen (auch Attrappen), Laserpointer und ähnliches. Wer eine Waffe bei sich trägt oder gegen andere einsetzt bzw. Drogen konsumiert oder mit ihnen handelt, muss mit einer Strafanzeige und der Verweisung von der Schule rechnen.
12 Pädagogische- und Ordnungsmaßnahmen
Verstöße gegen die Schul- oder die Klassenordnung werden mit pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 82 des hessischen Schulgesetzes geahndet. Diese reichen vom Unterrichtsausschluss für den Rest des Schultages bis hin zur Verweisung von der Schule. Die Verstöße sind im Klassenbuch zu dokumentieren.
13 Haftung
Sachbeschädigungen müssen dem Lehrer und im Sekretariat umgehend mitgeteilt werden. Volljährige Schüler, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, haften bei Beschädigung von Schuleigentum sowie Lehr- und Lernmitteln.
Diese Schulordnung basiert auf den Ergebnissen einer Befragung der Schüler und Lehrer der Johann-Philipp-Reis-Schule. Die Gesamtkonferenz, der Personalrat, die Schülervertretung und die Elternvertretung haben dieser Schulordnung zugestimmt. Alle achten auf die Einhaltung dieser Schulordnung.
Friedberg, den 13. Juli 2006
gez. Stelz (Schulleiter)