Die Schulordnung der JPRS
Schulordnung der Johann-Philipp-Reis-Schule
( in der Fassung vom 01. August 2024 )
Präambel
Unsere Schule hat die Aufgabe, die Entwicklung der Lernenden zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Lehrkräfte, Lernende, Eltern, Ausbildungsbetriebe, Schülervertretung und Elternbeirat zusammenarbeiten. Aus dem Schulverhältnis ergeben sich für alle Beteiligten gleichermaßen Rechte und Pflichten. Die Schulordnung basiert auf dem Leitbild der Schule. Unsere Schulordnung ist das Ergebnis des Konsenses, an dessen Zustandekommen alle Gruppen der Schulgemeinde beteiligt waren. Wer ihr zuwiderhandelt, verstößt gegen gemeinsam beschlossene Regeln und Ziele. Ein solches Verhalten zieht Konsequenzen nach sich auf Grundlage der Ordnungsmaßnahmen.
Lernende, Lehrkräfte und Eltern tragen gemeinsam zu einer angenehmen und das Lernen fördernden Atmosphäre bei.
Wir gehen fair miteinander um.
Wir unterlassen Gewalt, verletzende Äußerungen, Gesten sowie das Beschädigen fremden Eigentums.
Wir üben Toleranz.
Wir hören einander zu.
Wir übernehmen Verantwortung und tragen gemeinsam gefasste Beschlüsse mit.
01 Unterrichtsorganisation
Alle Lernenden sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
Für einen geregelten Unterrichtsablauf achten Lernende und Lehrkräfte auf Pünktlichkeit.
Die Unterrichtsräume sind in den Pausen zu verlassen.
Die regelmäßigen Pausenzeiten sind:
1. Pause 09.30 Uhr – 09.45 Uhr
2. Pause 11.15 Uhr – 11.30 Uhr
Mittagspause 13.00 Uhr – 13.45 Uhr
Die Mittagspause kann in Absprache zwischen Lernenden und Lehrkräften auf minimal 30 Minuten verkürzt werden.
Wir achten gemeinsam auf Sauberkeit und Ordnung. Nach der letzten Stunde stellen wir für die Reinigung der Räume die Stühle hoch.
Die Lehrkräfte beenden den Unterricht.
Versäumte Unterrichtsstunden sind nach den Regelungen der einzelnen Schulformen zu entschuldigen.
02 Aufsicht
Lernende können eigenverantwortlich die Schule in den Zwischenstunden und in den Pausen verlassen. In diesem Fall entfällt die Aufsichtspflicht der Schule ebenso wie der Versicherungsschutz.
03 Klassen- und Werkstattordnung
Die speziellen Regelungen der Klassenordnung werden durch die Lernenden und Lehrkräften gemeinsam erarbeitet und festgelegt.
Die Werkstattordnung basiert auf den gesetzlich geregelten Unfallverhütungsvorschriften und entsprechenden Verordnungen.
04 Beteiligung von Lernenden
Anregungen von Lernenden am Schulleben ist ausdrücklich erwünscht! Ansprechbar sind Schülervertretung, Verbindungslehrkräfte oder Schulleitung.
05 Sauberkeit in der Schule
Die Räume und Flure sowie das Schulgelände sind sauber zu halten.
Abfälle gehören in die bereitgestellten Behältnisse.
Jede Klasse ist dafür verantwortlich, den Unterrichtsraum sauber zu verlassen.
06 Rauchverbot
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Dies umfasst auch den Gebrauch von E-Zigaretten, E-Shishas und ähnlichen „Verdampfern". Das Schulgelände erstreckt sich bis zu den Bürgersteigen!
07 Digitale Endgeräte
Die Verwendung digitaler Endgeräte als Unterrichtshilfsmittel kann von Lehrkräften erlaubt werden. Dazu bedarf es der Anerkennung der Nutzungsordnung zum Gebrauch digitaler Endgeräte durch die Lernenden.
Digitale Endgeräte dürfen von Lernenden während des Unterrichts nicht verwendet werden, wenn die Lehrkraft die Verwendung untersagt, sie sind auszuschalten.08 Unfallverhütung
08 Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Auf dem Schulgelände ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art (Fahrrädern, Skateboards, Rollerskates, E-Roller usw.) grundsätzlich untersagt.
Unfälle auf dem Schulgelände und dem Schulweg sind im Sekretariat zu melden.
09 Parken von Fahrzeugen
Fahrräder und E-Roller werden im Fahrradständer (Zugang Friedensstraße) abgestellt.
Parkplätze für Lernende stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird empfohlen.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
10 Sekretariat, Hausmeister
Der Schulbetrieb ist auf die Arbeit der Sekretärinnen, der Reinigungskräfte und des Hausmeisters angewiesen. Sie sind von allen zu unterstützen.
Angelegenheiten der Lernenden sind in den Pausen vorzutragen, nicht während der Unterrichtszeiten. Die Klassenleitungen sind als Ansprechpersonen zu nutzen.
Fundgegenstände sind beim Hausmeister abzugeben/abzuholen. (Täglich zwischen 9.30 Uhr und 09.45 Uhr im Hausmeisterbüro.)
11 Gewalt und Drogen
Ein friedliches Zusammensein erfordert ein gewaltfreies Verhalten!
Die Androhung oder Anwendung von Gewalt jeglicher Art wird nicht geduldet und hat pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen zur Folge.
Das Tragen von Waffen ist in der Schule ebenso verboten wie der Konsum oder
der Handel mit Drogen.
Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafanzeige und/oder der Schulverweis.
12 Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen
Verstöße gegen die Schulordnung werden nach HSchG in der aktuellen Fassung geahndet.
13 Sachbeschädigungen
Sachbeschädigungen müssen der Lehrkraft umgehend mitgeteilt werden.
Volljährige bzw. Erziehungsberechtigte haften bei Beschädigung von Schuleigentum sowie Lehr- und Lernmitteln.
Friedberg, den 01.08.2024
gez. Nick Szymanski (Schulleiter)