Berufsschule in Teilzeitform
Ein alter Spruch … aber wer was lernt, der kann was!
Unterrichtet wird in folgenden Berufsfeldern/Ausbildungsberufen:
Metalltechnik:
Elektrotechnik:
- Elektroniker/-in (Energie und Gebäudetechnik (Handwerk)
- Elektroniker/in - Betriebstechnik
- Elektroanlagenmonteur/in
- Elektroniker/in - Geräte und Systeme
Informatik:
- Fachinformatiker/in - Systemintegration
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Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung
- Informatikkaufmann/-frau
- IT-System-Elektroniker/in
- IT-System-Kaufmann/-frau
Bautechnik:
Holztechnik:
Ernährung:
Körperpflege:
Farbtechnik und Raumgestaltung:
Fahrzeugtechnik:
Fachangestellte für Bäderbetriebe:
Die Berufsschule ist Pflichtschule im Dualen System, die von allen Auszubildenden während der beruflichen Erstausbildung besucht werden muss.
Die Einschulung erfolgt in der Regel in der Schule, in deren Einzugsgebiet der Ausbildungsbetrieb liegt.
Ziel:
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Berufsschulabschluss
- Antrag auf Erwerb eines dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule ist möglich. (Bei entsprechenden Voraussetzungen)
- Erwerb des Hauptschulabschlusses
Fortbildungsmöglichkeiten:
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nach mehrjähriger Berufspraxis in einer Fachschule, z.B. einer Technikerschule
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Meisterprüfung
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Berufliche Fortbildungskurse
- Schüler, mit Mittleren Abschluss, können nach ihrer Berufsausbildung in der Fachoberschule der Form B in einem Jahr die Fachhochschulreife erwerben.
Besonderheiten der JPRS:
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fachliche und allgemeine Bildung, für eine breitangelegte berufliche Grundbildung
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Deutsch Sprachförderung - täglich von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Ausbildungsbegleitung
- Ehrung der Zeugnisbesten des jeweiligen Ausbildungsberufes
- Übersichtlicher Downloadbereich aller wichtigen Dokumente für die Organisation der Ausbildung
Unterschiedliche Organisationsformen des Unterrichts:
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Berufsschulunterricht an Einzeltagen
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Blockunterricht (ganze Woche)
- Mini Blöcke (3 Tage in der Woche)
Voraussetzungen:
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Ausbildungsplatz
Dauer: 2 Jahre bzw. 3,5 Jahre
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1. Jahr - Grundstufe
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2. und 3. Jahr – Fachstufe
LRS: Info für Schülerinnen und Schüler mit einer diagnostizierten Lese- und Rechtschreibeschwäche
Grundsätzlich sollen alle Fördermaßnahmen bis zum Ende der Sekundarstufe I abgeschlossen sein (§39(4) VOGSV). Da es sich bei der Johann-Philipp-Reis Schule um eine Schule der Sekundarstufe II handelt, sind Fortsetzungen der Förder-maßnahmen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Voraussetzungen für eine Fortsetzung in der Sekundarstufe II sind eine durchgängige Förderung in der Sekundarstufe I. Bitte stellen Sie immer schon zu Beginn des neuen Schuljahres einen Antrag auf Fortsetzung der Fördermaßnahme, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei weiteren Fragen zu LRS wenden sie sich bitte an Fr. Sturm: sturm@jprs.de